Riebschläger

Infos zur Praxisorganisation

https://www.betriebsarzt-corona.info/info-video-zur-praxisorganisation

Leben ist endlich….

Eine steigende Zahl von Mitarbeitenden der von uns betreuten Unternehmen, wünschen eine Wunschvorsorge = Beratung, da der Arbeitgeber sie der Risikogruppe für schwerere Corona/Covid 19 Verläufe zuordnet.

Diese Information ist einer Website des Robert-Koch-Institutes zu entnehmen, die meines Erachtens missverständlich ist. Daher habe ich das Robert Koch Institut gebeten, die entsprechenden Aussagen zu präzisieren:

Hier mein Schreiben an das Robert Koch Institut:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst einmal vielen Dank für die vielfältigen von Ihnen bereitgestellten Informationen. Es gibt einen Bereich, in dem ich mir eine Modifikation von Ihnen wünschen würde:
Link. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html
In diesem Dokument definieren Sie Risikogruppen (=Überschrift), im ersten Absatz erläutern Sie dann, dass der Krankheitsverlauf mit steigendem Lebensalter schwerer wird.
Dies führt nun in der Praxis dazu, dass eine Vielzahl von Arbeitgebern, Ihre Mitarbeiter allein aufgrund ihres Alters einer Risikogruppe zuordnet und zum Beispiel zum Hausarzt schickt oder weitere Maßnahmen veranlasst.
Meines Erachtens sollte hier eine Verdeutlichung erfolgen, die unter anderem erklärt, dass Alter nur im statistischen Sinne eine Risikoerhöhung bedeutet, dass der gesunde ältere Mensch (ich bin z.B. 50+…) nicht per se einer Risikogruppe zuzuordnen ist. Gerne telefoniere ich zum Thema mit Ihnen.
Mit besten Grüßen Thomas Riebschläger, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit

Meine Meinung zum Thema ist: Ein gesunder älterer Mensch hat nicht per se einen schwereren COVID 19 Verlauf. Allerdings hat er IMMER gegenüber einem 25 jährigen ein höheres Risiko zu versterben. So ist das Leben.

FFP 2 Maske – betriebsärztliche Vorsorge

Aus von uns betreuten Pflegeeinrichtungen kam die Frage auf, in welchem Rahmen Mitarbeiter, die eine Maske bei der Pflege tragen vom Betriebsarzt untersucht werden müssen:

Im Rahmen der individuellen Gefährdungsbeurteilung muss geprüft werden, ob bei dem Tragen einer FFP2- oder FFP-3 Maske eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig ist. FFP-Masken weisen nur einen geringfügig erhöhten Atemwiderstand sowie ein geringes Gewicht auf. Sie gehören nach der Einteilung der AMR 14.2 der Atemschutzgerätegruppe 1 an.
Laut Teil 4 Absatz 2 Nr. 2 der ArbMedVV ist Maskentragenden bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern, eine Angebotsvorsorge vorzusehen.
In Einrichtungen des Gesundheitsdienstes kann davon ausgegangen werden, dass sich die Maskenfilter beim Tragen nicht durch Stäube zusetzen, damit bleibt der Einatemwiderstand nahezu unverändert im Normbereich.
Lediglich bei sehr schwerer körperlicher Arbeit oder ungünstigen klimatischen Verhältnissen kann es in sehr wenigen Einzelfällen erforderlich sein, dass das Tragen einer FFP3-Maske der Atemschutzgerätegruppe 2 zugeordnet werden muss. Dann muss der Träger oder die Trägerin der FFP3-Maske vor Beginn der Tätigkeit an einer Pflichtvorsorge gemäß Teil 4 Absatz 1 Nummer 1 ArbMeddVV teilnehmen.
(Quelle: BGW-Online.de)

Im Gesundheitsdienst insbesondere in Seniorenbetreuungseinrichtungen ist derzeit das Tragen einer FFP 2 Maske im Ausbruchsfalle erforderlich. Ansonsten gilt derzeit das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als Standard.
Auch im Ausbruchsfall wird der Mitarbeiter die FFP 2 Maske in einem Schleusenbereich vor dem Bewohnerzimmer anlegen, für pflegerische Verrichtungen tragen und nach Ende der Tätigkeit im Schleusenbereich wieder ablegen. Unter bestimmten Bedingungen ist derzeit ja die Mehrfachnutzung (wobei sich Mehrfach auf eine zeitlich wiederholtes Anlegen bezieht) möglich. Dazu finden sich auf den Websites des RKI weitere Empfehlungen. Die FFP 2 Maske ist dabei dann aber nur durch einen MA bei einem Bewohner zu nutzen.
Der zeitliche Rahmen einer Nutzung ist insofern auf kurze Dauern beschränkt.
Ich empfehle daher allen betroffenen Mitarbeitern das schriftliche Angebot einer Angebotsvorsorge zu machen. Diese kann nach meinem Dafürhalten vornehmlich als Gespräch mit dem Betriebsarzt erfolgen, z.B. als Telefonat oder im Rahmen einer Videokonferenz.
Nur im Einzelfall wird eine Untersuchung mit Lungenfunktionsuntersuchung in der Praxis erforderlich sein. Dies ergibt sich dann ggf. in dem Gespräch mit dem Arbeitsmediziner

Wege aus dem Shutdown

Wege aus dem Shutdown
Am Vortag hat die Bundesregierung zusammen mit den Ländern eine gemeinsame (!) Vorgehensweise zur Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens in Deutschland festgelegt.
Wie immer fühlen sich Vertreter verschiedener Lobbygruppen benachteiligt andere freuen sich (still), dass es für sie wieder los geht.

Mitarbeitende des Gesundheitswesens können wohl eher ein wenig aufatmen. Das öffentliche Experiment Re-Shut-down wird in kleineren Teilschritten begonnen. Dies legt nahe, dass auch die Neuerkrankungsrate zwar steigen wird, dies jedoch in einem Rahmen, den unser Gesundheitswesen bewältigen kann.

Dies ist für uns wichtiger als abendliches Applaudieren auf Balkonen oder die gebetsmühlenartige Erwähnung in den Reden vieler politisch Verantwortlicher.
Gleichzeitig würde ich mir dringlich wünschen, dass andere in den letzten Wochen en Passant per Gesetz oder Verordnung festgelegte Benachteiligungen für die hochgelobten Mitarbeiter des Gesundheitswesens zügig zurückgenommen werden.
Unter anderem die Erhöhung des Arbeitszeitrahmens für Pflegekräfte auf 60 Wochenstunden oder die angedrohte Zwangsverpflichtung für den Einsatz von Ärzten. Oder auch die Senkung der Richtlinien für persönliche Schutzausrüstung bei der Betreuung infektiöser Patienten. Es ist eine Sache, dies in einer Notfallsituation zuzulassen, eine andere dies per Gesetzeskraft zu legitimieren.
Ein Hinweis für politisch Verantwortliche sei daher erlaubt: Wir machen unseren Job schon, tut ihr auch den Euren!

Thomas Riebschläger
Hausarzt

Hinweise für Pflege-Mitarbeiter (Quelle RKI)

Hinweise zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in der stationären und ambulanten Altenpflege
Stand: 3.4.2020
Änderung gegenüber der Version vom 23.3.2020: erster Spiegelstrich angepasst (Mund-Nasen-Schutz)
Hochkontagiöse Viruserkrankungen der Atemwege sind besonders für ältere Menschen gefährlich. Generell sollten hier die gleichen Prinzipien wie bei der Prävention bzw. beim Ausbruchsmanagement anderer Atemwegserkrankungen in Alten- oder Altenpflegeheimen zur Anwendung kommen (Epidemiologisches Bulletin 39/2013) und Checkliste für Gesundheitsämter (GÄ) und/oder Pflegeeinrichtungen (RKI, September 2013 ). Siehe auch die KRINKO-Empfehlung zur Infektionsprävention in Heimen sowie die Empfehlungen des paritätischen Gesamtverbandes zu COVID-19.
Auch außerhalb der direkten Versorgung von COVID-19 Patienten wird das generelle Tragen von MNS durch sämtliches Personal mit direktem Kontakt zu besonders vulnerablen Personengruppen aus Gründen des Patientenschutzes während der Pandemie empfohlen.
Beim Auftreten von Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollte eine Abklärung auf SARS-CoV-2 erwogen werden.
Hinweise für Besucher (z.B. Aushang) anbringen, dass sie das Altenheim nicht aufsuchen sollen, wenn sie eine akute Atemwegserkrankung haben.
Besuchsregelungen sollten ggf. mit den Gesundheitsbehörden abgestimmt werden.
Mitarbeiter mit akuten Atemwegserkrankungen sollten zu Hause bleiben
Bei neu aufgenommenen Bewohnern sollte der Gesundheitsstatus erhoben werden, Personen mit Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollten dem betreuenden Arzt zur Entscheidung des weiteren Vorgehens vorgestellt werden.
Erkrankte Bewohner mit Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollten im Zimmer versorgt werden.
Generelle Informationen für Mitarbeiter, Bewohner und deren Besucher, welche Anstrengungen unternommen werden, um die Bewohner zu schützen
Hände-Desinfektionsmittel und Einmaltaschentücher sollten in allen Bereichen, auch den Wohnbereichen der Bewohner, bereit gestellt werden
In der Pflege von Erkrankten mit Fieber oder Atemwegserkrankungen sollte den Empfehlungen entsprechende Schutzausrüstung verwendet werden
Schutzausrüstung und Hinweise zu deren Benutzung sollten unmittelbar vor den Wohnbereichen platziert werden
Mülleimer zur Entsorgung von Einmalartikeln sollten im Innenbereich vor der Tür aufgestellt werden
Bei Übernahme durch bzw. Transfer in eine andere Einrichtung sollte eine Vorab-Information bezüglich Atemwegserkrankung bzw. auf COVID-19 verdächtige Erkrankung erfolgen
Die Beobachtung des Gesundheitszustandes des Personals.
Referenzen
Epidemiologischen Bulletin 39/2013: Respiratorische Erkrankungen: Maßnahmen bei Ausbrüchen in Pflegeeinrichtungen (PDF, 130 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Checkliste für Gesundheitsämter (GÄ) und/oder Pflegeeinrichtungen (PDF, 102 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Nationaler Pandemieplan Teil I, Anhang 2 zu Kapitel 5: Planungshilfe für Altenheime und Altenpflegeheime
Stand: 03.04.2020

Glaube der Statistik

Am vergangenen Freitag telefonierte ich mit einer hausärztlichen Kollegin, die in einer Gemeinschaftspraxis in Ostfriesland tätig ist. Wir tauschten uns über die aktuelle Lage aus. Wie macht ihr das mit Corona Abstrichen, gibt es Schutzkleidung für das Personal und wie ist denn die Stimmung bei Euch.
Die Kollegin berichtete, dass in ihrem Umfeld bislang keine Fälle aufgetreten seien, dass sie auch den Eindruck hätte, die derzeitigen Maßnahmen würden über das Ziel einer Corona Infektionsvermeidung hinausschießen. Sie berichtete über kritische Fälle von Lungenversagen bei Influenza Fällen.
Mein Eindruck in der Region Isernhagen ist leider ein anderer. Wir haben diverse positive Fälle getestet. Zuletzt auch chronisch kranke Patienten in Betreuungseinrichtungen.
Meine Erfahrungen bei der Arbeit decken sich mit den Statistiken der Infektionsraten. Aktuell sollten wir den Statistiken glauben und nicht erst darauf warten die Hiobsbotschaften im eigenen Umfeld zu erhalten.
Alle sehnen sich derzeit nach positiven Meldungen. Doch das Robert Koch Institut bremst vorzeitigen Optimismus.
Geduld ist derzeit die wichtigste Tugend. Werden Kontaktverbote zu früh wieder aufgehoben, so wäre das so, als würden wir in die Asche eines gerade von der Feuerwehr gelöschten Hauses Benzin hineinschütten. Das Ergebnis wäre fatal.
Die Briten sagen: „Time is a good healer….“ . Das gilt nun besonders!
Bleiben Sie geduldig!

Psychologische Erste Hilfe bei @Coronastress

Aktuell finden in meiner Praxis zunehmend Gespräche, vorzugsweise Telefonat mit einer ganz neuen Diagnose statt: “Coronastress”. Es sind unterschiedlichste Anlasse, so wie eine tatsächliche real nachvollziehbare Existenzangst, aber auch eine Vielzahl von psychosomatischen Beschwerden, die häufig von den Ratsuchenden selbst schon mit der aktuellen Pandemiesituation in Zusammenhang gebracht werden.

Zusätzlich bzw. ergänzend zu betriebsärztlichen Beratungsansätzen besteht auch die Möglichkeit, dass Mitarbeitende von bei uns betreuten Unternehmen sich psychologisch beraten lassen.

Thomas Jülich ist erfahrener psychotherapeutisch tätiger Psychologe steht für telefonische Beratungen zur Verfügung. Bitte klären Sie eine Kostenübernahme im Vorfeld mit Ihrem Betrieb ab. Im Regelfall erfolgt eine Abrechnung über unsere Praxis.

Wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Beratungsgespräches bei Herrn Jülich per Mail info@landarztpraxis.info an unsere Praxis!

Heute erhielten wir Post von….

der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Ja, kaum zu glauben, wir hatten per Webformular Schutzausrüstung bestellt und haben nunmehr….Schutzausrüstung Stilllifehr vier Schutzanzüge und vier Masken, eine unbestimmte Zahl von Nitril Handschuhen und eine (mehrfach verwendbare) Schutzbrille erhalten.
Da meine Mitarbeiterinnen und ich am Tag, so ca 10 Mund-Nasen-Schutze und 2-3 FFP 2 Filtermasken verwenden können wir durch dieses großzügige Care Paket so ca. 1/2 Tag länger arbeiten.

DANKE!

(Ein Schelm ist, wer glaubt, ich hätte diesen kurzen Beitrag ironisch gemeint…)

https://youtu.be/vPSYjs1bsfY

Oben finden Sie den Link zu einem YouTube Video zum Thema: “Verhalten von Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen und ambulanter Pflege”

Testen oder nicht testen, das ist hier die Frage

In den letzten zwei Wochen erreichen mich in der Praxis zahllose Anfragen: Kann ich vorbei kommen, damit Sie mich testen…?

Aus den Medien erfahren wir, das geplant ist, die Testaktivität auf COVID 19 noch deutlich auszuweiten.

Richtig ist, das dies geplant ist. Richtig ist aber auch, dass das Robert Koch Institut die Kriterien dafür, wann eine Arzt einen Patienten testen sollte, deutlich verschärft hat.

Ein Patient soll, vereinfacht gesagt, nur getestet werden, wenn er eine Lungenentzündung hat und einen Kontakt mit einem Corona Fall, oder eine unklare schwere Lungenentzündung.

Begründet ist diese zurückhaltende Strategie mit den derzeit knappen Testressourcen. Diese müssen für Patienten vorgehalten werden, bei denen ein positives Testergebnis auf COVID 19 therapeutische Konsequenzen hätte.

Für alle anderen gilt: Stay home – stay safe!

Diese Situation kann sich schnell wieder ändern, wenn zum Beispiel angekündigte neue Testverfahren am Markt vorhanden sind, aber aktuell müssen wir uns da noch gedulden.

Daher wiederhole ich mich gerne: Stay home – stay safe!